Eine Haushaltshilfe kann im Allgemeinen bei
- bestimmter Krankheit wie zum Beispiel:
- Krebserkrankung,
- Brüche, (Beinbruch, Schulterbruch, ...)
- Depressionen,
- Operationen und dessen Nachwirkungen,
- einem Krankenhausaufenthalt,
- bei Kuren / einem Kuraufenthalt,
- bei Schwangerschaft und der Entbindung,
- bei Unfall und dessen Nachwirkungen,
- bei einer Reha / Rehabilitation,
- bei gesundheitlich bedingten Umschulungen,
- bei gesundheitlich bedingten Auslandsaufenthalten,
- sowie bei weiteren Gründen,
die es Ihnen verwehrt Ihren Haushalt zu führen, in Anspruch genommen werden.
Dabei können die Kosten ggf. von der Krankenkassen, Unfallversicherung oder Rentenversicherung übernommen werden.
Eine Haushaltshilfe umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören, wie z. B. Kinderbetreuung, Essenszubereitung, Wohnungsreinigung, Kleiderpflege etc. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem jeweils individuellen, tatsächlichen Hilfebedarf.
Kann der Haushalt noch teilweise weitergeführt werden oder ist zu bestimmten Zeiten die Haushaltsführung durch eine andere Person des Haushalts möglich (z. B. Wochenende, Urlaub des Lebenspartners), so können die Leistungen nur in eingeschränktem Umfang von den Sozialversicherungen gewährt werden.